Milderes Urteil für Kraftfahrer
Traumatisierter Lkw-Fahrer kündigt nach tödlichem Unfall.
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KENZINGEN/FREIBURG. Erfolg hatte die Berufung eines Kraftfahrers, der im Juni vom Amtsgericht Kenzingen wegen fahrlässiger Tötung eines 42-jährigen Motorradfahrers zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden war. Das Landgericht Freiburg hat jetzt das Mitverschulden des alkoholisierten Motorradfahrers stärker zugunsten des Angeklagten gewertet als das Amtsgericht und deshalb eine neue Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro festgesetzt.
Die Bilder von der Unfallnacht des 7. Oktober 2007 haben den 45-jährigen Berufskraftfahrer bis heute nicht losgelassen. Sie haben sich in sein Gedächtnis eingebrannt und jedes Mal, wenn er beruflich die Unfallstelle ...