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Mieter drohte Vermieterin

VOR GERICHT: Es bleibt nach der Beweisaufnahme vor dem Gericht bei 200 Euro Geldstrafe.  

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BREISGAU/FREIBURG. Mit einer für einen Hartz IV Empfänger empfindlichen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro hat das Amtsgericht Freiburg die Drohung und Beleidigung eines Mieters gegenüber seiner Vermieterin geahndet. Der 39-jährige Angeklagte hatte am Abend des 18. März 2011 in Gundelfingen seiner Vermieterin wie folgt gedroht: "Heute Nacht komme ich auf Deinen Balkon und schlage Dich tot, Du Drecksau."

Eigentlich will der 39-Jährige seiner Vermieterin nicht gedroht haben. Zu einem Geständnis kann er sich vor Strafrichterin Maren Butscher aber nicht durchringen. Die ruft daraufhin die Vermieterin in den Zeugenstand. Eine ältere Frau, die in ...

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