Messerstecher soll dauerhaft in Psychiatrie
Landgericht will einweisen.
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EMMENDINGEN/FREIBURG. Der Messerstich, den ein 51-Jähriger am 15. Februar einem Nachbarn in einem Emmendinger Mehrfamilienhaus versetzt hat (BZ vom 4. November), war nicht von Notwehr gedeckt. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden – und den 51-Jährigen, der wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der Angeklagte, der seit 2009 an einer chronischen paranoiden Schizophrenie erkrankt ist, ...