Messerstecher in die Psychiatrie
Landgericht ordnet Unterbringung des 24-Jährigen an.
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EMMENDINGEN/FREIBURG. Strafrechtlich ungesühnt bleibt der Messer- stich am 6. Juli 2004 auf eine Frau am Bahnhof in Emmendingen, der bei ihr eine Querschnittslähmung verursacht hat. Das Schwurgericht in Freiburg hat gestern die Unterbringung des infolge einer psychischen Erkrankung schuldunfähigen Täters in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet.
Vor zehn Jahren begann der 24-Jährige regelmäßig Haschisch und Alkohol zu konsumieren. Gleichwohl bestand er die mittlere Reife. Eine Lehre musste er abbrechen, Grund war sein Drogenmissbrauch. 2001 nahm er freiwillig an einer mehrwöchigen Entgiftung teil. Der ...