Seit 1. Juli stehen den Kindern höhere Beträge zu. Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht ist die Düsseldorfer Tabelle das Maß aller Dinge / Von Bettina Güdelhöfer.
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Unterhaltsberechtigte Kinder haben seit 1. Juli dieses Jahres Anspruch auf mehr Geld. Die Bundesregierung hat den Mindestunterhalt um knapp drei Prozent angehoben. Deshalb sind auch die Düsseldorfer Tabelle (und in Anlehnung an diese die Berliner Tabelle für Ostdeutschland) aktualisiert worden. Sie gelten bundesweit als Maßstab für die Höhe der Unterhaltszahlungen. Von 366 Mark bis 1212 Mark monatlich reicht die Spanne der Unterhaltssätze, die seit 1. ...