Account/Login

Mehr Sicherheit für den Häuslebauer

Verkäufe von Immobiliendarlehen haben Bankkunden verunsichert – jetzt will das Justizministerium für Klarheit sorgen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BERLIN. Berichte über den Verkauf von Immobiliendarlehen an internationale Finanzinvestoren haben viele Bankkunden aufgeschreckt. Sie fürchten nun, dass aus nichtigem Anlass die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Zwar waren die Fernsehberichte wohl zu reißerisch, doch die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, ein Schutzgesetz für die Häuslebauer zu machen. Das Gesetz soll den verunsicherten Bankkunden zumindest signalisieren, dass ihre Sorgen ernst genommen werden.

Manche Medienberichte erweckten den Eindruck, ein Häuslebauer, der stets seine Raten bezahlt, könne von seinem neuen Vertragspartner ohne weiteres mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert werden. Hierzu sagt das Bundesjustizministerium unmissverständlich: "Bisher ist kein derartiger Fall bekannt. Und wenn ein neuer Vertragspartner missbräuchlich versuchen würde, aus ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel