Mehr Rechte für leibliche Väter
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Mutter darf den Umgang mit dem Kind nicht grundsätzlich verweigern.
KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht leiblicher, aber rechtlich nicht anerkannter Väter gestärkt, Kontakt zu ihren Kindern zu pflegen. Auch wenn ein Mann vor dem Gesetz nicht als Vater des Kindes gilt - zum Beispiel, weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist - kann er ein Umgangsrecht erstreiten.
Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient und der leibliche Vater eine Zeit lang eine familiäre ...