Account/Login

Mehr Rechte für leibliche Väter

  • Mi, 30. April 2003
    Panorama

     

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Mutter darf den Umgang mit dem Kind nicht grundsätzlich verweigern.

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht leiblicher, aber rechtlich nicht anerkannter Väter gestärkt, Kontakt zu ihren Kindern zu pflegen. Auch wenn ein Mann vor dem Gesetz nicht als Vater des Kindes gilt - zum Beispiel, weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist - kann er ein Umgangsrecht erstreiten.

Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient und der leibliche Vater eine Zeit lang eine familiäre ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel