Pflegereform 2017
Mehr Geld für die Pflegebedürftigen
Mit der Reform wird wichtig, wie selbstständig ein Patient seinen Alltag meistern kann und wo er Hilfe benötigt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Es sind einschneidende Veränderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden: Statt Pflegestufen gibt es dann Pflegegrade. Damit verbunden sind neue finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Vor allem aber wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Künftig werden mehr Menschen als bisher Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben.
Festgezurrt wurden die Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz II, das bereits seit 2016 in Kraft ist. Teile davon werden aber erst ab Januar umgesetzt, so die neuen Pflegegrade.Pflegebedürftigkeit neu definiert
Wer schon einmal für einen Angehörigen eine Pflegestufe beantragen musste, weiß, dass es dabei bislang vor allem auf die körperlichen Einschränkungen ankommt. In Stufe I, II oder III teilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Versicherten ein, je nachdem wie stark seine ...