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Maßstab ist das Einspielergebnis

Erneuerte Vergnügungssteuer für Spielgeräte in Schliengen.  

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SCHLIENGEN. Die in Schliengen erhobene Vergnügungssteuer für Spielgeräte wird erneuert. Eine entsprechende Änderung der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer beschloss der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Maßstab der Besteuerung soll vom 1. Juli an das Einspielergebnis an den jeweiligen Spielgeräten sein. Die Gemeinde zielt damit auf Automaten mit Gewinnmöglichkeit ab. Bisher wird die Steuer pauschal erhoben.

Die bisherige Vergnügungssteuersatzung gilt seit dem Jahr 1990 und wurde 2001 ergänzt. Sie betrifft zahlungspflichtige Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte an öffentlich ...

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