Coronavirus

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden in Lahr gilt weiter

Viele Corona-Regelungen fallen am Sonntag, 3. April, weg. Die Stadt Lahr hält für den Besuch städtischer Gebäude an der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske fest.  

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Gilt in städtischen Gebäuden weiter: die Maskenpflicht.  | Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Gilt in städtischen Gebäuden weiter: die Maskenpflicht. Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Derweil entfallen sämtliche Zugangsbeschränkungen. Impf-, Genesenen- oder Testnachweise sind ...

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