Maskenpflicht im Rathaus und in den Kitas
Hausrecht ist die Basis.
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(BZ). Ungeachtet des Wegfalls vieler Corona-Schutzmaßnahmen machen Binzen und Rümmingen von ihrem Hausrecht in den Rathäusern und den Betreuungseinrichtungen der Gemeinden Gebrauch. Wegen der nach wie vor sehr hohen Corona-Zahlen sei dort Maskentragen weiter Pflicht – auch wenn die Krankheitsverläufe zu weniger schweren Erkrankungen führen.
Beim Besuch des Rathauses und beim Bringen und Abholen der Kinder in ...