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Berufungsverfahren

Mann muss wegen Missbrauchs seiner Stieftochter ins Gefängnis

BZ-Plus Ein Mann aus Weil am Rhein hat sich an seiner zehnjährigen Stieftochter vergangen. Das Landgericht Freiburg bestätigte im Berufungsverfahren die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.  

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Saal des Freiburger Landgerichts (Symbolfoto).  | Foto: Jonas Hirt
Saal des Freiburger Landgerichts (Symbolfoto). Foto: Jonas Hirt
Mit einem Freiheitsentzug von zwei Jahren und neun Monaten hat am Montag auch das Landgericht Freiburg als zweite Instanz den schweren sexuellen Missbrauch einer Zehnjährigen durch ihren Stiefvater geahndet. 2017 hatte der Mann das Kind seiner langjährigen Lebensgefährtin in Weil am Rhein in insgesamt fünf Fällen sexuell missbraucht. Die ...

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