Berufungsverfahren
Mann muss wegen Missbrauchs seiner Stieftochter ins Gefängnis
Ein Mann aus Weil am Rhein hat sich an seiner zehnjährigen Stieftochter vergangen. Das Landgericht Freiburg bestätigte im Berufungsverfahren die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Di, 2. Feb 2021, 20:04 Uhr
Weil am Rhein
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