Bewirtung

Mangelhaftes Essen im Restaurant soll man sofort reklamieren

Das Steak ist zäh oder der Salat labbrig - was ein entspanntes Essengehen werden sollte, nimmt einen stressigen Anfang. Was tun, wenn einem das Essen im Restaurant nicht schmeckt?  

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Gibt es Grund zur Beschwerde, sollte d...albe Teller bereits aufgegessen wurde.  | Foto: Christin Klose (dpa)
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Gibt es Grund zur Beschwerde, sollte die sofort vorgebracht werden und nicht erst, wenn der halbe Teller bereits aufgegessen wurde. Foto: Christin Klose (dpa)
Gegessen wird, was auf den Tisch kommt: Das gilt nicht für den, der im Restaurant das sprichwörtliche Haar in der Suppe tatsächlich findet. Ist die Pizza verbrannt, die Rinderbrühe kalt oder liegt auf dem Teller Brokkoli statt dem bestellten Blumenkohl, sollte ein Gast das beanstanden.
Allerdings: "Schmeckt mir nicht" reicht nicht. Wer also zum Beispiel beim Inder ein neues Currygericht ausprobiert und es dann doch zu scharf findet, kann das Essen nicht einfach zurückgehen lassen. Das ist ...

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Schlagworte: Andreas Möbius, Thomas Geppert, Carolin Semmler

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