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Seit Monaten nervt der Lärm der Baustelle auf dem Nachbargrundstück? Dann darf die Höhe der Mietzahlung gekürzt werden. Foto: dpa
Der Mieter kann den angesetzten Mietpreis kürzen, wenn die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist. Dabei ist die Miete einschließlich der Mietnebenkosten zu Grunde zu legen (BGH, Urteil vom 6.4.2005, XII ZR 225/03).
Die sogenannte Mietminderung kann im ...