Die Richter des Verfassungsgerichtshofs haben die Landtagsparteien gezwungen, nicht ihre Konkurrenz, die Kleinparteien, zu vergessen, die in der Pandemie kaum Unterschriften sammeln können.
2 min
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Landtagsparteien aufgefordert, zu berücksichtigen, dass Kleinparteien, die nicht im Parlament sitzen und für die Landtagswahl Unterschriften sammeln müssen, um kandidieren zu können, dies in der Corona-Pandemie nur sehr eingeschränkt tun können. Dies müsse aber berücksichtigt werden. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Nicht alle, die eine Abfuhr erhalten, haben Zeit und Mittel zu klagen: In dieser Hoffnung haben Landtag und Innenminister Thomas Strobl (CDU) offenbar versucht, die Hilferufe kleiner Parteien auszusitzen. ...