Wohnungsmarkt
Manche Makler wollen trotz des Bestellerprinzips illegal abkassieren
Wer bestellt, der zahlt – das gilt seit drei Monaten für die Vermittlung einer Mietwohnung durch einen Makler. Wer dessen Dienstleistung anfordert, muss ihn entlohnen – in der Regel nicht länger der Mieter, sondern der Vermieter. Doch nicht jeder Makler hält sich an das neue Gesetz. Das beklagt der Mieterbund, und das zeigt eine Stichprobe der Badischen Zeitung.
Do, 3. Sep 2015, 20:51 Uhr
Wirtschaft
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Drei Tage zuvor hat sie auf eine Wohnungsanzeige ...