"Man kann’s nicht werfen"

43,7 Kilogramm schwerer Gullydeckel taugt nach Ansicht des Landgerichts nicht als Tatwerkzeug.  

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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Eine "olympische Kraftanstrengung" nannte es der Amtsrichter – und sprach den Mann frei. Etwas prosaischer der Vorsitzende der kleinen Strafkammer des Landgerichts Waldshut, Vizepräsident Mathias Wetz: "Man kann’s nicht werfen", sagte er über einen 43,7 Kilo schweren Gullydeckel. Den soll der 47-jährige Angeklagte auf dem Lidl-Parkplatz in Bad Säckingen "gezielt" nach einem Kontrahenten geworfen haben. "Geht nicht", befand die Kammer – und bestätigte den Freispruch.

Dass sich der 47-Jährige und sein um 14 Jahre jüngerer Kontrahent – wohl wegen der Frau des Jüngeren – nicht grün waren, wurde schon zu Beginn der ...

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