Luftbild dient als Grundlage
Einführung der Splittinggebühr für Abwasser zum 1. Januar 2013 / Eigentümer dürfen mitsprechen.
Ingrid Böhm-Jacob
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RHEINFELDEN. Der Datenschutzbeauftragte des Landes hält es nicht für rechtens, doch das Innenministerium meldet keine Bedenken an gegen die auch im Frühjahr in der großen Kreisstadt geübte Praxis, Luftaufnahmen von Grundstücken zu machen, die dann als Grundlage für die Berechnung der künftigen Splittinggebühr fürs Abwasser herangezogen werden. Für die 7200 Eigentümer auf der Gemarkung heißt das, dass sie im nächsten Schritt das Foto der Befliegung erhalten und dann Stellung nehmen können.
Stadtkämmerer Dieter Krüsch sieht sich mit diesem Vorgehen auf der rechtlich sicheren Seite, auch wenn es zwei Rechtsmeinungen dazu im Land gib. Warum sich die ...