Lörrachs Friedhofsordnung steht vor Gericht

Es dürfen nur Steine verwendet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt sind – das ist aber derzeit nicht sicher nachzuweisen.  

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Stein an Stein steht auf dem Stettener...och es gibt Problem mit dem Nachweis.   | Foto: Nikolaus Trenz
Stein an Stein steht auf dem Stettener Friedhof. Die Stadt will, dass keine Kinderarbeit in den Grabmalen steckt. Doch es gibt Problem mit dem Nachweis. Foto: Nikolaus Trenz
LÖRRACH. Auf Lörrachs Friedhöfen dürfen nur Grabsteine und Grabeinfassungen Platz finden, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dies schreibt die Friedhofsordnung in Paragraf 21, Absatz 5 seit dem 1. Januar ...

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Schlagworte: Tilo Scheurer, Michael Wilke, Karsten Harms

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