BZ-Interview

Lörracher Strafrichter Krohn verteidigt umstrittene Deals im Strafprozess

BZ-INTERVIEW mit dem Lörracher Strafrichter Harald Krohn, der die umstrittenen "Deals" im Strafprozess verteidigt.  

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Erlaubt bislang den Deal: §257c der Strafprozessordnung   | Foto: DPA
Erlaubt bislang den Deal: §257c der Strafprozessordnung Foto: DPA

LÖRRACH. Seit 2009 sind Deals im Strafverfahren zulässig, jetzt stehen sie auf dem Prüfstand. Drei Verurteilte haben sich mit Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Alexander Preker sprach mit dem Lörracher Strafrichter Harald Krohn über diese umstrittene Verständigung im Strafprozess.

BZ: Herr Krohn, ist die Wahrheit im Strafprozess verhandelbar?
Harald Krohn: Wahrheit ist natürlich nicht verhandelbar, wir versuchen in jedem Verfahren die Wahrheit zu finden.
BZ: Das heißt, im Amtsgerichtsbezirk Lörrach gibt es keine Deals?
Krohn: Doch. Es gibt Verständigung im Strafverfahren. Aber es gibt eine Verständigung nur über die Rechtsfolgen, das heißt, wenn ein Sachverhalt einwandfrei festgestellt worden ist. Man kann etwa ein Geständnis nicht einfach so hinnehmen, ohne geprüft zu haben, ob es überhaupt stimmt.
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Schlagworte: Harald Krohn, Karsten Altenhain, Klaus Tolksdorf

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