Account/Login

Landgericht Mannheim

Lidl muss für kopierten Saftmacher Schadenersatz zahlen

BZ-Plus Ein spanischer Kleinunternehmer erfindet einen Trockenfrucht-Saftmacher, Lidl bringt ein fast identisches Produkt auf den Markt. Das war nicht recht, urteilt das Mannheimer Landgericht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Andoni Monforte mit seiner von Lidl kopierten Erfindung   auf dem Arm.  | Foto: Martin Dahms
Andoni Monforte mit seiner von Lidl kopierten Erfindung auf dem Arm. Foto: Martin Dahms
Wenn Lidl einfach nur Klarheit haben wollte, dann hat das Unternehmen die jetzt. Es darf bestimmte "Vorrichtungen zur Getränkeherstellung", die es einst unter dem Namen "Ernesto Veggie Drink Maker" unter die Leute brachte, in Deutschland vorerst nicht mehr ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel