Account/Login

Liberale Pflichtlektüre

Friedrich August von Hayek „Verfassung der Freiheit“ ist auch 50 Jahre nach ihrem Erscheinen immer noch aktuell / Von Bernd Kramer  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Man darf Fehler machen,  sagte Friedrich August von Hayek.   | Foto: Heinz Wurzer
Man darf Fehler machen, sagte Friedrich August von Hayek. Foto: Heinz Wurzer
Mögen Sie Hayek? Ein denkbar schlechter Einstieg für ein Partygeplauder, selbst wenn die Festgäste mehrere Jahre an der Universität verbracht haben. Den Namen bringen die meisten mit der mexikanischen Filmschönheit Salma Hayek in Verbindung, ein paar Leute denken vielleicht noch an den vor wenigen Tagen verstorbenen Schweizer Unternehmer und Swatch-Erfinder Nicolas Hayek. Aber Friedrich August von Hayek? Denjenigen, die schon einmal von dem Nobelpreisträger gehört haben, gilt er zumeist als ausgewiesener Rechter. Ist er doch jener Autor, der die Bettlektüre der britischen Premierministerin Margret Thatcher schrieb und ihr damit eine geistige Steilvorlage für ihre Wirtschaftspolitik lieferte. Andere halten Hayek gar für einen Faschisten oder den theoretischen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel