Leuchtreklame bleibt unzulässig
Debatte um Stadtbildsatzung, ihre Beachtung und Bürgerkritik.
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ENDINGEN. Leuchtreklame und Fahnen sind laut Stadtbildsatzung als Werbemittel in der historischen Altstadt eigentlich nicht zulässig. Dass beides inzwischen anzutreffen ist, warf bei Thomas Steinmetz (EBG) am Mittwoch im Technischen Ausschuss die Frage auf, was er Bürgern auf entsprechende Nachfragen sagen solle. Bürgerkritik wurde auch zu weiteren Themen am Ratstisch vorgetragen.
"Wie halten wir’s mit dem Gleichheitsgrundsatz?" wollte Thomas Steinmetz zum Thema Werbeanlagen wissen. Dass Leuchtreklame nicht zulässig sei, habe man im Vorfeld auch dem Betreiber des ...