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Justiz

Letzte Hinrichtung in Westdeutschland fand 1949 in Tübingen statt

Am 18. Februar 1949 wird die letzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Hinrichtung vollzogen – ein Raubmörder wird in Tübingen geköpft. Drei Monate später wird die Todesstrafe abgeschafft.  

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Mit dieser Guillotine wurde Richard Schuh in Tübingen geköpft.  | Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Mit dieser Guillotine wurde Richard Schuh in Tübingen geköpft. Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Das Fallbeil fiel im Hof des Tübinger Gefängnisses um 6 Uhr morgens. Der 28 Jahre alte Mechaniker Richard Schuh hatte ein Jahr zuvor einen Lkw-Fahrer getötet, die Reifen von dessen Fahrzeug gestohlen; für den Raubmord sollte er mit dem Leben bezahlen. Am 18. Februar 1949, vor 75 Jahren, wurde an ihm das letzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Todesurteil vollstreckt – durch Enthaupten. Der Scharfrichter war ein Mann aus Endingen.
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