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Leserbrief: Wesentliche Infos fehlen in der Vorlage

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WINDKRAFT GERSBACH
Ein Leser schreibt zum BZ-Kommentar vom 11. Oktober "Gleich aus zwei Gründen bitter":
Aktuell ist geplant, den Naturpark Südschwarzwald mit Windgeneratoren, die höher als der Pariser Eiffelturm sind, zuzustellen und Agrarflächen mit Photovoltaikanlagen zu verrammeln. Die aktuelle Vorlage der Stadtverwaltung an den Schopfheimer Gemeinderat ist unvollständig, oberflächlich und ungenau. Es fehlen die Flächen der Batterien, in denen der produzierte Strom bis zum Einspeisen ins Netz gespeichert wird. Verbindliche Aussagen zum Netzausbau, um die von Windkraftwerken und Photovoltaikanlagen produzierte Strommenge überhaupt aufzunehmen, fehlen auch. Oder soll der Strom in die Erde abgeleitet oder an der Strombörse ins Ausland verramscht werden? Es fehlt die Höhe der Pacht, die die Stadt Schopfheim als Grundstückseigentümerin für die Flächen der Windrotoren und bundesstraßenbreiten Zufahrten in Steillagen erhält. Aktueller Marktwert zwischen mindestens 80.000 Euro und 130.000 Euro pro Windrad und Jahr. In Deutschland gibt es aber auch Pachtpreise von über 400.000 Euro pro Windgenerator. Und die Pachtpreise für die benötigten Flächen der Batteriespeicher fehlen ebenfalls. Die Vergabe der Flächen darf daher nur nach einer europaweiten Ausschreibung erfolgen. Stehen künftig im Naturpark Südschwarzwald nur noch Windkrafträder statt Bäume? Die angesprochenen Ausgleichsflächen oder -zahlungen haben nur eine Alibifunktion und lenken davon ab, dass die Kontrolle der naturschutzrechtlichen Güter durch die zuständigen Unteren Landesverwaltungsbehörden versagt. Da hier auf Gersbacher Gemarkung Flächen des Naturparks Südschwarzwald in Industrieparkflächen umgewandelt werden sollen, fehlt in der Vorlage die konkrete Aussage über die Höhe der voraussichtlichen Gewerbesteuer- und Grundsteuereinnahmen. Die Betreiber der Windgeneratoren, Batteriespeicher müssen als diese Steuern bezahlen, weil die Flächen nicht mehr land- und forstwirtschaftlich privilegiert sind; das muss im Vertrag zwischen unserer Stadt und dem künftigen Betreiber klipp und klar geregelt sein. In der Vorlage fehlt auch eine konkrete Aussage über die Finanzierung der Demontage bzw. des Recyclings nach Demontage in 20 bis 30 Jahren und ob das mit einer Bürgschaft eines solventen Geldinstituts gesichert ist.Bernd Marterer, Schopfheim

Ressort: Schopfheim

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 04. November 2024: PDF-Version herunterladen

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