Leserbrief: Kein Grund für nicht- öffentliche Beratungen
Karlheinz Keller (Schopfheim)
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Das Vorhaben des Gemeinderates, sich neutralen Rat einzuholen ist nicht zu beanstanden – kritisch und rechtlich nicht haltbar ist aber die Aussage von Bürgermeister Fiedel, dies im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates oder einer Klausur durchzuführen. Entsprechend der Gemeindeordnung gilt für Themen des Gemeinderates der Öffentlichkeitsgrundsatz. Nicht-öffentlich vorberaten dürfen nur Ausschüsse – nicht der Gemeinderat als gesamtes Gremium. Auch liegen beim Thema Windkraft keine Gründe für eine nicht-öffentliche Behandlung vor. Warum sollen die Bürger, welche in einer Gemeinderatssitzung nur als Zuhörer teilnehmen (sofern die Gemeinderäte keine Öffnung und somit Diskussion mit den Bürgern wünschen), die Informationen nicht erhalten? Allein die Selbstverständlichkeit von Bürgermeister und Gemeinderäten, mit welcher kritische Themen nicht-öffentlich behandelt werden sollen, lässt am Demokratieverständnis der gewählten Vertreter zweifeln. Ich bitte alle Beteiligten, ihre Haltung zu überdenken.
Karlheinz Keller, Schopfheim