Leserbrief: Handwerklich eine Katastrophe
Harry Bachmann (Grenzach-Wyhlen)
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Diese Grundsteuerreform 2025 öffnet der Spekulation und Korruption "Tür und Tor". Sie hat nach meinem Rechtsempfinden nichts mit einer neutralen Aufkommenshöhe laut bekanntem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu tun. Allein die Zusammensetzung der Gutachterausschüsse zur Feststellung der Bodenrichtwerte – Banken, Immobilienmakler, Architekturbüros, etc. – empfinde ich als sehr fraglich. Nach Veröffentlichung der "Transparenztabelle" im September 2024 zur Festlegung des neuen Hebesatzes der Grundsteuer 2025 ergibt sich in meinem Fall eine über 70-prozentige Grundsteuererhöhung für ein bebautes und nicht veränderbares "Siedlungsgrundstück". "Siedlungsgrundstücke" mit Gartenanteil sind zur Selbstversorgung geschaffen worden. Der Garten kann, auch aus Erschließungsgründen, nicht zu Bauland geändert werden. Deshalb definiere ich dieses Handling zur Grundsteuer 2025 als "nicht gründlich durchdacht". Wer Kritik übt, muss auch einen Vorschlag zur Güte machen: Deshalb schlage ich auf Grund der bestehenden Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit vor, das alte System zur Grundsteuer unter Vorbehalt bis zu verfassungsgemäßen und rechtlichen Urteilen beizubehalten.
Harry Bachmann, Grenzach-Wyhlen
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