Leinenzwang für die Hunde
Neue Regelung steht in der vom Hauptausschuss bereits gebilligten Polizeiverordnung.
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GRENZACH-WYHLEN (wic). Wenn am 1. Januar 2002 die neue Polizeiverordnung in Grenzach-Wyhlen in Kraft tritt, müssen von diesem Zeitpunkt an alle Hunde innerorts auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine geführt werden. Das besagt einer der neu formulierten Paragrafen in der Vorschrift, die nach dem Hauptausschuss nun noch vom Gemeinderat genehmigt werden muss.
Auf diese Änderung hob der Ordnugsamtsleiter Jürgen Käuflin bei der Aussprache über die Verordnung im Ausschuss besonders ab. Er ...