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Leiharbeiter haben viele Rechte
Skandale in der Leiharbeitsbranche lösen immer wieder Debatten über die Branche aus. Doch Leiharbeiter genießen viel mehr Rechte, als sie denken. Welche Rechte haben Leiharbeiter? Ein Ratgeber.
Fr, 23. Aug 2013, 17:40 Uhr
Wirtschaft
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Leiharbeitsfirmen produzieren selbst nichts und sie verkaufen nichts. Sie stellen Arbeitnehmer an und verleihen sie an andere Betriebe. Deshalb spricht man von Leiharbeit. Der Verleih erfolgt nicht auf Dauer, sondern auf Zeit. Daher sprechen die Verleiher selbst lieber von Zeitarbeit. Das hört sich besser an. Offiziell ist von gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung die Rede.
Derzeit sind mehr als 700 000 Arbeitnehmer in etwa 18 000 Verleihunternehmen beschäftigt. Die Branche hat einen großen Aufwärtstrend hinter sich, der sich aber zuletzt deutlich abgeschwächt hat. Die Leiharbeit ist sehr konjunkturabhängig. Während es 1996 erst 180 000 Leiharbeitnehmer gab, registrierte die Bundesagentur für Arbeit (BA) zehn Jahre später bereits rund 630 000 Beschäftigte bei den Zeitarbeitsunternehmen.
Den Boom hat die Lockerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgelöst, das die Regeln zur Leiharbeit bestimmt. Früher war die Dauer der Überlassung eines Arbeitnehmers zwischen dem Verleihunternehmen und dem entleihenden Unternehmen auf drei Monate befristet. Sie wurde dann bis auf zwei Jahre verlängert. 2003 ist die zeitliche Begrenzung weggefallen. Heute herrscht in der Branche viel Bewegung. Laut BA wurden in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres 500 000 Zeitarbeitsverhältnisse abgeschlossen, während 547 000 beendet wurden.
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