Bundesgerichtshof
Lebensversicherungskunden müssen mit Kürzungen leben
Dass Lebensversicherer ihre Kunden in geringerem Umfang an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligen, ist verfassungskonform. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Christian Rath & AFP
Mi, 27. Jun 2018, 20:32 Uhr
Wirtschaft
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