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Lebenslänglich für den Angeklagten

Urteil im Hotelmord-Prozess: Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Achtjährigen ist sein Onkel verurteilt worden.  

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EMMENDINGEN/FREIBURG. Mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die Ermordung eines achtjährigen Jungen aus Rheinland-Pfalz im September 2015 in einem Hotel in Emmendingen von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg am Donnerstag geahndet worden. Der geständige Täter, 27 Jahre jung und Lieblingsonkel des Jungen, ist des Mordes schuldig gesprochen worden, weil er dem schlafenden Kind die Kehle durchgeschnitten und ihm anschließend das Messer bis ins Herz gestoßen hatte.

"Es fällt schwer, den Angeklagten als Mörder zu bezeichnen; das muss man auch nicht", sagte gegen Ende ihrer Urteilsbegründung die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Sie wies damit auf die menschlichen Aspekte der Tragödie hin, die sowohl die Eltern und ...

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