Niederlage vor dem BGH
Laut Verbraucherschützern ist nur ein Teil der Kündigungen von Hochzinsverträgen rechtens
Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um Bausparverträge wollen sich Verbraucherschützer nicht geschlagen geben. Der BGH hatte geurteilt, dass die Kündigungen von gut verzinsten Altverträgen rechtmäßig sind. Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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