Langes Verfahren, dicke Vorlage

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Der Eigentümer eines Grundstücks an der Freiburger Straße in Neustadt möchte Garagen abreißen und auf dieser Fläche ein dreigeschossiges Wohnhaus mit Büroräumen bauen. Nach dem in diesem Bereich geltenden Bebauungsplan von 1975 ist das so nicht zulässig, weshalb die Stadt zur Realisierung nun einen eigenständigen Bebauungsplan für die beiden Grundstücke des Antragsstellers aufstellen will. Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer.

Im Gemeinderat wurde das Vorhaben nicht diskutiert, allerdings wollte Rainer Büche (LEB) das Verfahren nicht unkommentiert lassen. Es sei einiges, was von Bürgern verlangt werde, die investieren und Wohnraum schaffen wollten. Weiter ging es ihm um die 155 Seiten starke Vorlage, welche die ehrenamtlichen Stadträte zu lesen hätten. Außerdem stünden in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem jetzt geplanten Haus bereits höhere Gebäude.

Vielleicht, so der anwesende Planer des Büros fsp-Stadtplanung, seien sie da gewesen, bevor der Bebauungsplan 1975 aufgestellt wurde. Für neue Vorhaben gelte es, die Richtlinien einzuhalten oder eben einen neuen Plan aufzustellen. Bürgermeister Gerrit Reeker verstand die Wortmeldung als "Fingerzeig an die große Politik".
Schlagworte: Gerrit Reeker, Rainer Büche
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