Lange Haftstrafe für Drogendealer

43-Jähriger muss für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter.  

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OFFENBURG. Ohne Überraschung ist ein Strafprozess vor der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Offenburfg gegen einen geständigen 43-jährigen Drogendealer aus der Schweiz zu Ende gegangen. Der Mann wurde wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und tateinheitlich unerlaubten Besitzes und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das sichergestellte Rauschgift und Streckmittel wurden eingezogen, ebenfalls der dem Angeklagten gehörende Mercedes, sein Navigationsgerät und zwei Mobilfunktelefone.
Zusätzlich wurde der als Anzahlung für das Drogengeschäft bei dem Angeklagten ...

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