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Landratsamt will Vertrag ergänzen

Ungenehmigte Flächen dürfen als Zwischenlager verwendet werden, neues Material soll aber Zeitplan nicht gefährden.  

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Die Verteilerstraße am Asphaltmischwer...indest an der Grenze des FFH-Gebiets.   | Foto: Privat
Die Verteilerstraße am Asphaltmischwerk liegt zumindest an der Grenze des FFH-Gebiets. Foto: Privat

GRENZACH-WYHLEN. Mangelndes öffentliches Interesse war der Grund, den die Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens gegen die Firmen Asphaltmischwerk und Baustoffrecycling wegen illegalen Ablagerungen im FFH-Gebiet angab. Mittlerweile wächst das öffentliche Interesse an den Vorgängen, nachdem sich bereits der Kreistag mit den Vorgängen auseinandersetzen musste. Jürgen Hirnschal, der Dezernent des Umweltreferats im Landratsamt Lörrach, hatte auf die Nachfragen der Grünenfraktion mitgeteilt, dass alles seinen vertraglich festgelegten Weg gehe.

Neue Abschüttungen im FFH-Gebiet habe es nicht gegeben, so Hirnschal. Auch Boris Krause, Mitglied im BUND Grenzach-Wyhlen und Vermessungsexperte, konnte keine neuen Aufschüttungen feststellen. Er ist das FFH-Gebiet mit einem Spezialmessgerät ...

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