Landratsamt verbietet bei Trockenheit Wasserentnahme aus Flüssen
Werden Pegel unterschritten, darf im Hochschwarzwald kein Wasser mehr aus Flüssen entnommen werden. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro rechnen.
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Der Klimawandel macht sich immer stärker in der Region bemerkbar. Weil in den vergangenen Jahren auch im Hochschwarzwald etliche Bäche und Flüsse wenig Wasser führten, hat das Landratsamt eine neue Rechtsverordnung erlassen. Sie verbietet die Wasserentnahme in allen oberirdischen Gewässern des Kreises, wenn bestimmte Pegelstände unterschritten werden. ...