Landratsamt überrascht über Windkraft-Urteil
Es geht offenbar um die Frage, ob die Landschaftsschutzverordnung von 1939 gültig ist / "Verordnung noch nie beanstandet".
Es geht offenbar um die Frage, ob die Landschaftsschutzverordnung von 1939 gültig ist / "Verordnung noch nie beanstandet".
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