Landratsamt soll Streit schlichten
Eschbach kündigt öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Hartheim über Verteilung der Erlöse aus dem Gewerbepark.
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HARTHEIM. "Hiermit kündige ich", so stand es Ende Juni in einem Schreiben des Eschbacher Bürgermeisteramtes an die Gemeinde Hartheim. Mit Zustimmung des Eschbacher Gemeinderates schrieb Bürgermeister Harald Kraus an seinen Hartheimer Amtskollegen Martin Singler: Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beider Gemeinden über die Verteilung von Erlösen und Kosten aus dem Gewerbepark Breisgau werde aus wichtigem Grund mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt.
Das kann nicht sein, meinte der Hartheimer Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstagabend. Schließlich stehe in dem Vertragswerk unter Paragraph 6: "Dieser Vertrag gilt so lange, wie der Zweckverband Gewerbepark Breisgau existiert. Eine ordentliche Kündigung ist ...