Landratsamt: Mobilfunkantenne ist zulässig
Stellungnahme zur Rechtssituation für Mobilfunkanlage auf der Sparkasse / Städtebund fordert Beteiligung der Kommunen: "Veränderungssperre möglich".
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SCHOPFHEIM (mj/jac). Die Mobilfunkanlage auf dem Dach der Sparkasse ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtssituation zulässig, Verstöße sind nicht erkennbar: Zu diesem Fazit kommt Wilfried Berger, Leiter des Baurechtsamts im Landratsamt Lörrach, nach eingehender Prüfung.
Um eine solche Anlage zu installieren, bedürfe es keiner besonderen Vorschriften, lautet ein Untersuchungsergebnis der Behörde, die geltenden Vorschriften seien eingehalten worden. Die auf dem Sparkassendach montierte ...