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Keinen Erfolg hatte ein 42-jähriger Freiburger Student mit seinem Einspruch gegen ein Urteil des Amtsgerichts von Jahr 2014. Er bleibt wegen übler Nachrede verurteilt, wie das Landgericht am Mittwoch in der Berufungsverhandlung bestätigte. Gleichwohl wurde das Strafmaß von 90 ...