Der Fall eines Freiburger Sexualstraftäters hat die Diskussion befeuert: Künftig sollen Gerichte leichter eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängen können. Justizminister Ulrich Goll (FDP) will die bestehende Gesetzeslücken schließen.
Der baden-württembergische Justizminister prüft gemeinsam mit Kollegen aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen, ob sich die hohen Hürden, die für eine Verhängung der sogenannten nachträglichen ...