Land bittet Wandervereine zur Kasse
Die Veranstalter von Volkswanderungen sollen künftig für den Staatswald eine Wegebenutzungsgebühr entrichten.
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HOCHSCHWARZWALD. Das Landratsamt macht ernst: Von diesem Jahr an sollen Vereine, die mit ihren Veranstaltungen Bereiche des Staatswalds nutzen, eine Waldbenutzungsgebühr bezahlen. Davon betroffen sind im Hochschwarzwald vor allem Vereine, die Volkswandertage ausrichten und dafür eine Startgebühr erheben. Doch auch bei Laufveranstaltungen und Mountainbikerennen, die durch Staatswald führen, will das Landratsamt einen Obulus erheben.
Wie Pressesprecher Stefan Haines bestätigte, soll pro Teilnehmer eine Gebühr von fünf Cent je Kilometer im Staatswald anfallen, wobei die gezahlte Summe jedoch nicht mehr als zehn Prozent des erhobenen Startgelds ausmachen darf. Das Mindestentgelt, so Haines gegenüber der Badischen ...