Kurort agiert mit Zurückhaltung
Nach Urteil in Hamm über irreführende Werbung für Salzgrotten.
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BAD BELLINGEN/HAMM (mib/epd). Die Kurgemeinde Bad Bellingen sieht keinen Anlass, aufgrund eines Gerichtsurteils den Umgang mit der von ihr betriebenen Salzgrotte in den Balinea Thermen zu verändern. Die Gemeinde verhalte sich bereits entsprechend dem Gerichtsurteil, wie Bürgermeister Christoph Hoffmann mitteilt. Das Gericht hat mit seinem Urteil eine irreführende Werbung für eine künstliche Salzgrotte verboten.
Die Betreiberin einer künstlichen Salzgrotte darf diese nicht als gesundheitsfördernd darstellen. Werbeaussagen, nach denen der Aufenthalt in einem ...