Kurdendemo verboten
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Vom 10. bis 14. Februar 2025 ist eine kurdische Gruppe, wie berichtet, mit 120 bis 130 Personen täglich in einem Demonstrationszug durch mehrere gezogen. An den fünf Tagen verzeichnete die Polizei wiederholt Verstöße gegen Auflagen und das Versammlungsgesetz, unter anderem in Lahr. Bei der Auseinandersetzung wurden zehn Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt. Aufgrund dieses unfriedlichen Verlaufes verbot die zuständige Versammlungsbehörde den Aufzug in Freiburg am Vormittag des vergangenen Freitags. Zwar trafen am ursprünglichen Auftaktkundgebungsort 30 Teilnehmende ein, verließen aber bei Bekanntwerden der Verbotsverfügung die Örtlichkeit im Dietenbachpark.