Künftig darf länger gezecht werden
Gemeinderat beschließt Verkürzung der Sperrzeit / An Wochenenden nun auch in Bad Säckingen um 3 Uhr Zapfenstreich.
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BAD SÄCKINGEN (akr). Frohe Kunde für Kneipenbummler, schlechte Kunde für ruhebedürftige Anlieger von Gaststätten in Bad Säckingen. Künftig dürfen die Wirte in Bad Säckingen-Stadt wie ihre Kollegen in den Ortsteilen und den Nachbargemeinden in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis 3 Uhr wirten. Nach kontroverser Diskussion hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Sperrzeit verkürzt.
Die Ausgangslage ist recht verwirrend: Noch gilt in Bad Säckingen eine Rechtsverordnung aus dem Jahre 1994, in welcher der Zapfenstreich mit Ausnahme der Lärmschutzzone Kurgebiet generell auf 1 Uhr festgelegt wurde. Damit durften ...