Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts
Kündigung wegen Hetze im Chat ist erlaubt
Wer in Chatgruppen gegen Kollegen und Vorgesetzte hetzt, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil.
Do, 24. Aug 2023, 19:33 Uhr
Wirtschaft
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