Karlsruhe
Kündigung wegen "Gelegenheitswohnen" zulässig
Eigenbedarfsklagen sind auch dann zulässig, wenn der Eigentümer nur ab und zu dort wohnen wird.
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KARLSRUHE. Es ist ein Urteil, das viele Mieter erschrecken dürfte. Der Eigentümer einer Mietwohnung kann auch dann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er den Wohnraum nur als gelegentliche Zweitwohnung nutzen will. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Berlin-Friedrichshain wurde abgewiesen.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Eigentümer der Wohnung ist ein Chefarzt ...