Strafrecht

Kündigung wegen "Ausländer Raus"-Gegröle? Meinungsfreiheit schützt auch Rassisten

BZ-Abo Die "Ausländer Raus"-Rufe in einem Lokal auf Sylt haben weithin für Empörung gesorgt. Doch allein sind sie nicht strafbar – es müssen weitere Begleitumstände hinzukommen.  

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Die rassistischen Gesänge "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" im teueren Pony-Club auf Sylt können straf- und arbeitsrechtliche Folgen haben – aber vermutlich weniger als allgemein ...

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Schlagworte: Adolf Hitler

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