Gericht
Kündigung vonLebensversicherung bleibt teuer
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Kunden weiterhin hohe Abschläge in Kauf nehmen. Bei Verträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, haben Versicherer wie bisher nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszuzahlen. Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH).
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KARLSRUHE/BERLIN (dpa).
Vor Gericht hatten Kunden unter Berufung auf eine Gesetzesänderung 2008 für ältere Verträge höhere Rückzahlungen gefordert. Sie strebten eine Regelung an, die dem seit 2008 ...