Kündigung rechtskräftig
Eine Weiterbeschäftigung im Internat St. Blasien nach einem Ladendiebstahl ist nicht zumutbar.
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ST. BLASIEN/WALDSHUT (hüf). Keine Chance auf eine Weiterbeschäftigung hatte ein Mitarbeiter des Kollegs St. Blasien. Das Arbeitsgericht Lörrach wies seine Klage ab. Es sieht die fristlose Kündigung des Arbeitgebers als gerechtfertigt an.
Der Vorschlag des Mannes, an anderer Stelle in dem Internat in St. Blasien eingesetzt zu werden, ist für das Gericht nicht stichhaltig. ...